Ehrung eines Kommandeurs und seines SaZ-Beauftragten


Dr. Christian Meisl, Regionalbeauftragter AkBwW Ostbayern, Oberstleutnant Christian Nawrat, Kdr PzGrenBtl 122, Stabsfeldwebel Thomas Schanzer, SaZ Beauftragter 122, Johannes Jakobs-Woltering, Vorsitzender AkBwW Bayern

In jedem Jahr ehrt der AkBwW Bayern einen Kommandeur, der sich in besonderer Weise um die Integration seiner Zeitsoldaten verdient gemacht hat.

Im Jahr 2011 war es Oberstleutnant Christian Nawrat, Kommandeur PzGrenBtl 122 in Oberviechtach.

In seiner Laudatio hob Johannes Jakobs-Woltering hervor, dass Oberstleutnant Nawrat  insbesondere durch die kluge Auswahl und den zielgerichteten Einsatz seines SaZ Beauftragten Stabsfeldwebel Thomas Schanzer zum Gelingen vieler überregionaler Veranstaltungen beigetragen hat.

„Wer solche Mitarbeiter hat, der kann Tatendrang und die notwendige Gelassenheit wunderbar kombinieren.“ - Zwei Eigenschaften, die auch Pastoralreferent Helmuth Brandl am Morgen beim Feldgottesdienst als besonders hervorstechende Charakterzüge Nawrats hervorgehoben hatte.

Diese Fähigkeit, die richtigen Menschen an ihren Platz zu stellen, ist auch der bayerischen Staatsregierung nicht verborgen geblieben. So überreichte der Vorsitzende AkBwW Bayern dem an diesem Tag aus dem Amt scheidenden Kommandeur eine Graphik des Malers und Bildhauers Karl-Heinz Raps mit einer Widmung von Staatsminister Dr. Marcel Huber, Leiter der bayerischen Staatskanzlei und Beauftragter der bayerischen Staatsregierung für die Bundeswehr.

Gleichzeitig freuten sich AkBwW und PzBrig 12, Herrn Stabsfeldwebel Thomas Schanzer als besondere Anerkennung die „Karikatur eines außergewöhnlich engagierten und überzeugenden Soldaten“, gezeichnet von Dipl.- Kunstmaler Bekhurz Gasanli, überreichen zu können.

Weiterhin viel Soldatenglück wünschten auf der Rückseite der Karikatur Johannes Jakobs-Woltering  und Brigadegeneral Stephan Thomas, Kdr Pz Brig 12.



Im Gespräch: Brigadegeneral Stephan Thomas, Johannes Jakobs-Woltering, Oberstleutnant Alexander Krone, seit 14.10.2011 Kdr PzGrenBtl 122 und Gattin.